(Stand: Juni 2018) |
Grundbeitrag | |
---|---|
Für alle Mitglieder (Jugendliche und Erwachsene) einheitlich |
30,00 € |
Familien mit Kindern bis zu 18 Jahren |
50,00 € |
Ehrenmitglieder und Mitglieder über 70 Jahre |
beitragsfrei |
Auch bei Aufnahme während eines Quartals ist der Beitrag pro Quartal in voller Höhe fällig.
Aktive Mitglieder sind Pferdebesitzer, die ein Pferd auf dem Vereinsgelände bewegen oder bewegen lassen. Sie müssen einen gesonderten Beitrag entrichten.
Als Reitpferde gelten Pferde und Ponies, die auf der Reitanlage geritten werden. Als Gnadenbrot-, Zucht- und Aufzuchtpferde gelten Pferde, die auf der Reitanlage nicht geritten werden. Ein Aufzuchtpferd wird automatisch am 1. Januar des Jahres, in dem es 3 Jahre alt wird, als Reitpferd angesehen.
Die aktive Mitgliedschaft wird für mindestens 12 Monate eingegangen und ist danach quartalsweise mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Quartalsende pro Pferd kündbar.
Bei Neueinstellung eines Pferdes im laufenden Kalenderjahr wird der Jahresbeitrag um den anteiligen Betrag für jeden Kalendermonat vor Neueinstellung reduziert. Der Jahresbeitrag ist mit Aufnahme des Mitgliedes oder Neueinstellung des Pferdes fällig.
Eine zeitweise Unterbrechung der Zahlung des Aktivenbeitrages im laufenden Kalenderjahr für die ersten zwei Pferde ist nicht möglich. Sollte zu einem späteren Quartal wieder ein Pferd eingestellt werden, wird der Beitrag für das gesamte Kalenderjahr fällig gestellt. Ab dem dritten Pferd wird monatsgenau abgerechnet.
Der Aktivenbeitrag wird pro Pferd, das auf der Anlage bewegt wird, erhoben. Die Übertragung auf ein anderes Pferd des gleichen Besitzers ist möglich.
Die aktiven Mitglieder haben ihre Pferde bzw. die Veränderung ihres Pferdebestandes dem Vorstand unaufgefordert und unverzüglich zu melden, sollten sie auf der Anlage bewegt werden.
Folgende Beträge sind zu entrichten:
Quartalsbeitrag |
Bonus | |
---|---|---|
Reitpferde |
100,00 € |
Bonus für max. 5 Arbeitsstunden von 25,00 € Ab dem 3. Pferd wird automatisch der Bonus 25 € pro Pferde gewährt. |
Gnadenbrot-, Zucht- und Aufzuchtpferde |
62,50 € |
Bonus für max. 5 Arbeitsstunden von 25,00 € |
Der Quartalsbeitrag ist an das Kalenderquartal gebunden. Der Bonus kann ab dem 2. Jahr gewährt werden, wenn entsprechende Arbeitsstunden geleistet wurden. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Bonus bei Beendigung der aktiven Mitgliedschaft besteht nicht.
Pferdebesitzer: Müssen pro Kalenderjahr 20 Arbeitsstunden pro Pferd leisten, max. 40 Std. bei mehreren Pferden.
Reitbeteiligungen: Reitbeteiligungen müssen pro Kalenderjahr 10 Arbeitsstunden leisten. Auch Minderjährige Reitbeteiligungen. Die Arbeitsstunden können auch durch die Eltern abgeleistet werden. Mit der Unterschrift auf dem Aufnahmeformular stimmen die Erziehungsberechtigten dieser Ableistung zu.
Für den Nachweis in Form von Unterschriften auf dem Stundenzettel/Quittungsblock, sind die Mitglieder selbstverantwortlich.
Diese sind bei einem Vorstandsmitglied einzuholen und zu bestimmten Fristen einzureichen.
Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 10,00€ pro offener Stunde berechnet.
Die Rechnungsstellung erfolgt Anfang des darauffolgenden Kalenderjahres.
Pro Pferd das auf der Anlage bewegt wird fallen 3 Wochen Reithallendienst an, maximal 6 Wochen.
Nicht geleisteter Reithallendienst wird mit 30,00€ pro Dienst berechnet.
Die Rechnungsstellung erfolgt Anfang des darauffolgenden Kalenderjahres.
Die Beiträge sind alle per Bankeinzug zu zahlen. Die Beiträge sind alle zu Beginn eines Kalenderquartals fällig.
Auf nicht gezahlte Rechnungen fallen ab der 1. Mahnung, Mahngebühren von 5,00€ pro Mahnung an.