(Stand: Juni 2018)

beitragsordnung

Grundbeitrag pro Kalenderjahr

 

Grundbeitrag

Für alle Mitglieder (Jugendliche und Erwachsene) einheitlich

30,00 €

Familien mit Kindern bis zu 18 Jahren

50,00 €

Ehrenmitglieder und Mitglieder über 70 Jahre

beitragsfrei

 

Auch bei Aufnahme während eines Quartals ist der Beitrag pro Quartal in voller Höhe fällig.

Aktivenbeitrag - Begriffsbestimmung

Aktive Mitglieder sind Pferdebesitzer, die ein Pferd auf dem Vereinsgelände bewegen oder bewegen lassen. Sie müssen einen gesonderten Beitrag entrichten.

Als Reitpferde gelten Pferde und Ponies, die auf der Reitanlage geritten werden. Als Gnadenbrot-, Zucht- und Aufzuchtpferde gelten Pferde, die auf der Reitanlage nicht geritten werden. Ein Aufzuchtpferd wird automatisch am 1. Januar des Jahres, in dem es 3 Jahre alt wird, als Reitpferd angesehen.

Statuszugehörigkeit

Die aktive Mitgliedschaft wird für mindestens 12 Monate eingegangen und ist danach quartalsweise mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Quartalsende pro Pferd kündbar.

Bei Neueinstellung eines Pferdes im laufenden Kalenderjahr wird der Jahresbeitrag um den anteiligen Betrag für jeden Kalendermonat vor Neueinstellung reduziert. Der Jahresbeitrag ist mit Aufnahme des Mitgliedes oder Neueinstellung des Pferdes fällig.

Eine zeitweise Unterbrechung der Zahlung des Aktivenbeitrages im laufenden Kalenderjahr für die ersten zwei Pferde ist nicht möglich. Sollte zu einem späteren Quartal wieder ein Pferd eingestellt werden, wird der Beitrag für das gesamte Kalenderjahr fällig gestellt. Ab dem dritten Pferd wird monatsgenau abgerechnet.

Aktiven- Quartalsbeitrag

Der Aktivenbeitrag wird pro Pferd, das auf der Anlage bewegt wird, erhoben. Die Übertragung auf ein anderes Pferd des gleichen Besitzers ist möglich.

Die aktiven Mitglieder haben ihre Pferde bzw. die Veränderung ihres Pferdebestandes dem Vorstand unaufgefordert und unverzüglich zu melden, sollten sie auf der Anlage bewegt werden.

Folgende Beträge sind zu entrichten:

 

Quartalsbeitrag

Bonus

Reitpferde

100,00 €

Bonus für max. 5 Arbeitsstunden von 25,00 €
Netto 75,00 €

Ab dem 3. Pferd wird automatisch der Bonus 25 € pro Pferde gewährt.

Gnadenbrot-, Zucht- und Aufzuchtpferde

62,50 €

Bonus für max. 5 Arbeitsstunden von 25,00 €
Netto 37,50 €

 

Der Quartalsbeitrag ist an das Kalenderquartal gebunden. Der Bonus kann ab dem 2. Jahr gewährt werden, wenn entsprechende Arbeitsstunden geleistet wurden. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Bonus bei Beendigung der aktiven Mitgliedschaft besteht nicht.

Arbeitsstunden

Pferdebesitzer: Müssen pro Kalenderjahr 20 Arbeitsstunden pro Pferd leisten, max. 40 Std. bei mehreren Pferden.

Reitbeteiligungen: Reitbeteiligungen müssen pro Kalenderjahr 10 Arbeitsstunden leisten. Auch Minderjährige Reitbeteiligungen. Die Arbeitsstunden können auch durch die Eltern abgeleistet werden. Mit der Unterschrift auf dem Aufnahmeformular stimmen die Erziehungsberechtigten dieser Ableistung zu.

Für den Nachweis in Form von Unterschriften auf dem Stundenzettel/Quittungsblock, sind die Mitglieder selbstverantwortlich.

Diese sind bei einem Vorstandsmitglied einzuholen und zu bestimmten Fristen einzureichen.

Nicht geleistete Arbeitsstunden

Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 10,00€ pro offener Stunde berechnet.

Die Rechnungsstellung erfolgt Anfang des darauffolgenden Kalenderjahres.

Reithallendienst

Pro Pferd das auf der Anlage bewegt wird fallen 3 Wochen Reithallendienst an, maximal 6 Wochen.

Nicht geleisteter Reithallendienst

Nicht geleisteter Reithallendienst wird mit 30,00€  pro Dienst berechnet.

Die Rechnungsstellung erfolgt Anfang des darauffolgenden Kalenderjahres.

Fälligkeit und Zahlungsform

Die Beiträge sind alle per Bankeinzug zu zahlen. Die Beiträge sind alle zu Beginn eines Kalenderquartals fällig.

Mahngebühren

Auf nicht gezahlte Rechnungen fallen ab der 1. Mahnung, Mahngebühren von 5,00€ pro Mahnung an.

 

Aktuelle Termine

Keine Termine
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