Berechtigt das Reitgelände zu benutzen sind:
1.1. Alle Mitglieder des Reit- und Fahrverein Rossdorf e.V. soweit sie den ordnungsgemäßen Beitrag nach der jeweils gültigen Beitrags-, Gebühren- und Umlagenordnung geleistet haben.
1.2. Aufgenommene Gastreiter, die Mitglied eines eingetragenen Reitvereins sind.
Der Vorstand ist berechtigt, Teile des Reitgeländes für bestimmte Anlässe zu sperren oder die Nutzung einzuschränken. Ort und Zeit sind rechtzeitig per Aushang bekannt zugeben.
Unterrichtsstunden von länger als 20 Minuten eines Unterrichtenden oder eines Reitschülers müssen dem Vorstand angemeldet und von diesem genehmigt werden. Dazu wird ein Unterrichtsplan vom Vorstand erstellt und veröffentlicht. In allen Unterrichtstunden soll sich nur ein Unterrichtender in der Bahn aufhalten. Andere Absprachen unter den Unterrichtenden sind möglich.
Longieren ist grundsätzlich in der kleinen Reithalle und auf dem Longierplatz erlaubt. Es ist mit vollständiger Ausrüstung, mindestens jedoch mit Trense (einschließlich Kappzaum), zu longieren. Während einer genehmigten Reitstunde darf in dieser Halle nur in Absprache mit dem Trainer longiert werden. Der Longierende hat das Recht, von den anderen Reitern das Freihalten des Longierzirkels zu verlangen.
Grundsätzlich ist in der kleinen Halle zu longieren. Es können auch beide Zirkel gleichzeitig genutzt werden.
Freilaufen/Freispringen ist nur in der kleinen Reithalle gestattet. Grundsätzlich hat Reiten und Longieren Vorrang gegenüber dem Freilaufen. Außerdem müssen die anwesenden Reiter der anderen Halle dem Freilaufen vorher zustimmen.
Die für das Pferd verantwortliche Person muß sich in der Reitbahn aufhalten und das Pferd beaufsichtigen.
Zuschauer, Kinder und Hunde dürfen sich nicht in der Bahn aufhalten (Außer Hindernisdienst oder Trainer).
Alle Mitglieder nach Punkt 1.1. sind für das Glätten des Hufschlages, Aufräumen und kleine Instandhaltungsarbeiten verantwortlich. Der Bandendienst wird per Aushang bekannt gegeben.
Zur Grundausstattung der großen Reithalle gehört ein Hindernis. Die Grundausstattung ist auch nach der Benutzung wieder herzustellen. Entgegenkommen, Disziplin und Kameradschaft sind Voraussetzung für ein gutes und erfreuliches „Zusammenreiten“.
Es gelten die allgemeingültigen Bahnregeln:
Auf der gesamten Anlage besteht während des Reitens Reitkappenpflicht gem. EN 1384.
(Fassung: September 2007)