1 Nutzungsberechtigung

Berechtigt das Reitgelände zu benutzen sind:

1.1. Alle Mitglieder des Reit- und Fahrverein Rossdorf e.V. soweit sie den ordnungsgemäßen Beitrag nach der jeweils gültigen Beitrags-, Gebühren- und Umlagenordnung geleistet haben.

1.2. Aufgenommene Gastreiter, die Mitglied eines eingetragenen Reitvereins sind.

2 Anlagennutzung

Der Vorstand ist berechtigt, Teile des Reitgeländes für bestimmte Anlässe zu sperren oder die Nutzung einzuschränken. Ort und Zeit sind rechtzeitig per Aushang bekannt zugeben.

3 Unterrichtsstunden in den Reithallen

Unterrichtsstunden von länger als 20 Minuten eines Unterrichtenden oder eines Reitschülers müssen dem Vorstand angemeldet und von diesem genehmigt werden. Dazu wird ein Unterrichtsplan vom Vorstand erstellt und veröffentlicht. In allen Unterrichtstunden soll sich nur ein Unterrichtender in der Bahn aufhalten. Andere Absprachen unter den Unterrichtenden sind möglich.

4 Longieren

Longieren ist grundsätzlich in der kleinen Reithalle und auf dem Longierplatz erlaubt. Es ist mit vollständiger Ausrüstung, mindestens jedoch mit Trense (einschließlich Kappzaum), zu longieren. Während einer genehmigten Reitstunde darf in dieser Halle nur in Absprache mit dem Trainer longiert werden. Der Longierende hat das Recht, von den anderen Reitern das Freihalten des Longierzirkels zu verlangen.

4.1 Kleine Reithalle

Grundsätzlich ist in der kleinen Halle zu longieren. Es können auch beide Zirkel gleichzeitig genutzt werden.

5 Freilaufen/Freispringen

Freilaufen/Freispringen ist nur in der kleinen Reithalle gestattet. Grundsätzlich hat Reiten und Longieren Vorrang gegenüber dem Freilaufen. Außerdem müssen die anwesenden Reiter der anderen Halle dem Freilaufen vorher zustimmen.

Die für das Pferd verantwortliche Person muß sich in der Reitbahn aufhalten und das Pferd beaufsichtigen.

6 Verhalten in den Reithallen

6.1 Allgemeines

Zuschauer, Kinder und Hunde dürfen sich nicht in der Bahn aufhalten (Außer Hindernisdienst oder Trainer).

 Alle Mitglieder nach Punkt 1.1. sind für das Glätten des Hufschlages, Aufräumen und kleine Instandhaltungsarbeiten verantwortlich. Der Bandendienst wird per Aushang bekannt gegeben.

Zur Grundausstattung der großen Reithalle gehört ein Hindernis. Die Grundausstattung ist auch nach der Benutzung wieder herzustellen. Entgegenkommen, Disziplin und Kameradschaft sind Voraussetzung für ein gutes und erfreuliches „Zusammenreiten“.

6.2 Bahnregeln in den Reithallen

Es gelten die allgemeingültigen Bahnregeln:

  • das Betreten der Bahn ist mit „Tür frei“ zu beantragen und soll mit „Tür ist frei“ beantwortet werden.
  • sind nicht mehr als 5 Pferde in der Bahn, kann auf beiden Händen geritten werden, wobei rechts ausgewichen wird.
  • Befinden sich mehr als 5 Pferde in der Reitbahn, muß auf Antrag Handwechsel angesagt werden.
  • im Schritt und Halten muß der Hufschlag freigemacht werden, während sonst die schnellere Gangart auf der gleichen Hand innen vorbeigeht.
  • geschlossene Abteilungen haben den Vorrang. Reiter, die sich ihnen nicht anschließen, müssen auf jeder Hand ausweichen.

7. Reitkappenpflicht

Auf der gesamten Anlage besteht während des Reitens Reitkappenpflicht gem. EN 1384.

 

(Fassung: September 2007)

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